Regelungsplan und Bebauungsvorschriften
Das für industrielle und gewerbliche Nutzung gewidmete Areal kann entsprechend der Bauklasse Gip-4 wie folgt bebaut werden:
Bauklasse | Gip-4 | |
Art der Bebauung | einzelstehend | |
Kleinstmögliche Parzelle | Parzellengröße in m² Parzellenbreite in m Parzellentiefe in m | 2.000 40 50 |
Mindestgröße des bebauten Grundstücksteils | Größe in m² Breite in m Tiefe in m | |
Bebauungsdichte | % | 50 (70) * |
Vorgarten | m | 12,5 |
Seitengarten | m | 12,5 |
Hintergarten | m | 12,5 |
Gebäudehöhe | m (min/max) | 3,5 / 12,5 |
Minimaler Grünflächenanteil | % | 25 |
* 70 % werden in Ausnahmefällen genehmigt, wenn alle anderen Bebauungsbestimmungen eingehalten werden können und das Grundstücksangebot im Industriepark keine andere Alternative bieten kann.
Im Zuge des Widmungsverfahrens wurden sowohl archäologische als auch umwelttechnische Gutachten erstellt. Das Gelände ist aus archäologischer Sicht nicht interessant und wurde deshalb vor der Umwidmung nicht zwingend zur Voruntersuchung ausgeschrieben. Aus ökologischer Sicht wurde eine Umweltstudie in Auftrag gegeben, da in einem Teil des Areals Holzabfälle der benachbarten Großtischlerei abgelagert wurden. Das Ergebnis brachte geringfügig erhöhte Nitrat-, Sulfat- und Bor-Werte im umliegenden Grundwasser (südlich des Areals), was zum Teil auf die landwirtschaftliche Düngung (Nitrat) und zum Teil auf den organischen Zerfall der Holzabfälle zurückzuführen sein kann. In keinem Fall wurden die gesetzlichen Grenzwerte überschritten.
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